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Achtung! Verbot von Feuerentzündung nach Forst- u. Pyrotechnikgesetz
Erstellt: 28.12.2016 08:36:40Achtung! Verbot von Feuerentzündung nach Forst- u. Pyrotechnikgesetz
Aufgrund der vorherrschenden Trockenheit wird auf die Verordnung der BH-Wolfsberg vom 20.12.2016 hingewiesen wonach jegliches Feuer entzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten ist. Dies bezieht sich auch ausdrücklich auf das Abfeuern von Silvesterraketen.
Weiters wird mitgeteilt, dass nach § 38 Pyrotechnikgesetz 2010 die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (wie zB Silvesterraketen etc.) im Ortsgebiet verboten ist.



