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Hundeabgabe
Erstellt: 27.02.2019 10:25:50Sie sind bzw. werden Besitzer eines Hundes, so ist dieser innerhalb von einem Monat beim Gemeindeamt-Bürgerservice anzumelden.
Hunde, die älter sind als 3 Monate, müssen außerhalb des Hauses und der zum Haus gehörigen umfriedeten Liegenschaften mit einer gut sichtbaren Hundemarke versehen sein.
Hundemarken: Die Hundemarken sind beim Gemeindeamt - Bürgerservice erhältlich.
Geht eine Hundemarke verloren, müssen Sie eine neue Marke beantragen und abholen.
Die Hundeabgabe beträgt jährlich ab 01.01.2016 für
- einen Wachhund EUR 15,00·
- einen Hund, der in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten wird EUR 15,00·
- für alle übrigen Hunde EUR 25,00
Von der Hundeabgabe ist das Halten von
- Lawinensuchhunden
- Hunden des Bergrettungsdienstes
Hunde, die älter sind als 3 Monate, müssen außerhalb des Hauses und der zum Haus gehörigen umfriedeten Liegenschaften mit einer gut sichtbaren Hundemarke versehen sein.
Hundemarken: Die Hundemarken sind beim Gemeindeamt - Bürgerservice erhältlich.
Geht eine Hundemarke verloren, müssen Sie eine neue Marke beantragen und abholen.
Die Hundeabgabe beträgt jährlich ab 01.01.2016 für
- einen Wachhund EUR 15,00·
- einen Hund, der in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten wird EUR 15,00·
- für alle übrigen Hunde EUR 25,00
Von der Hundeabgabe ist das Halten von
- Lawinensuchhunden
- Hunden des Bergrettungsdienstes
- Hunden in Tierasylen
- Hunden für Therapiezwecke für behinderte Kinder
befreit.
Mit der Anmeldung ihres Hundes ist die Hundeabgabe für das Kalenderjahr zu entrichten. In den Folgejahren erfolgt die Einhebung mit der Vorschreibung der übrigen Gemeindeabgaben.
befreit.
Mit der Anmeldung ihres Hundes ist die Hundeabgabe für das Kalenderjahr zu entrichten. In den Folgejahren erfolgt die Einhebung mit der Vorschreibung der übrigen Gemeindeabgaben.

Hundehaltung und Registrierung
Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Für alle in Österreich gehaltenen Hunde besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip und zur Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde, die vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt wird. Der Chip wird auf Kosten der Hundehalterin/des Hundehalters von der Tierärztin/vom Tierarzt eingesetzt. Die Frist der Kennzeichnung bis zur 12. Lebenswoche betrifft nur Welpen, die anderen Hunde sind innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu melden.



