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Rauchen und Feuer im Wald verboten
Erstellt: 06.03.2012 09:54:52Laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg ist jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich verboten..
Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu EUR 7.270,00 oder mit Arrest bis zu vier Wochen geahndet wird.



