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Entwurf 1. Nachtragsvoranschlag 2025

Kundmachung

 

des Bürgermeisters der Marktgemeinde Lavamünd vom 26.09.2025, Zl.
900-2/129/2025
 

Gemäß § 6 Abs. 2 in
Verbindung mit § 8
Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, LGBl. Nr. 80/2019, wird
kundgemacht, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das
Haushaltsjahr 2025 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
 

29.09.2025 bis 05.10.2025 

während der Amtsstunden im
Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage
der Gemeinde (www.lavamuend.at) bereitgestellt wird.
 

Der Bürgermeister:

Wolfgang Gallant

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