Rauschbrandimpfung im Jahr 2024 und Meldung Dasselbefall
Wie in den vergangenen Jahren ist die Schutzimpfung gegen den Rauschbrand keine vom Bund
geförderte Impfung mehr. Dennoch wird das Land Kärnten den Impfstoff den
praktischen Tierärzten zur Verfügung stellen.
Da die Rauschbrandschutzimpfung keine amtlich angeordnete, sondern nur eine amtlich
empfohlene Impfung ist, besteht keine Impfpflicht, es wird aber von Seiten des
Amtstierarztes empfohlen, vor allem Tiere, welche auf Weiden verbracht werden,
zu impfen.
Die Rauschbrandschutzimpfungen sind mindestens drei Wochen vor Auftrieb
durchzuführen – die Rauschbrandschutzimpfung muss bis 15. Mai 2024 beendet
sein.
Bei Auftreten eines positiv befundeten Rauschbrandfalles für geimpfte Tiere wird gem. Tierseuchengesetz
weiterhin eine Entschädigung gewährt (hierfür ist die Vorlage eines positiven
Befundes aus einem akkreditierten Labor erforderlich).
Impfanmeldungen – beinhalten Name, vulgo Name, Anschrift, Telefonnummer, Betriebsnummer und voraussichtliche Anzahl der zu
impfenden Tiere – sind bis spätestens 09.02.2024 bei der Marktgemeinde
Lavamünd, Claudia Laber, Tel. 04356/2555-14, vorzunehmen.
Desweiteren ist der Befall von Dasseln bei Rindern unter Angabe von Name, vulgo Name, Anschrift, Betriebsnummer und Telefonnummer bis spätestens 09.02.2024 bei der
Marktgemeinde Lavamünd, Claudia Laber, Tel. 04356/2555-14 bekannt zu geben.