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Tauwettersperre

Ab
Freitag, 14.02.2025 ist es zur Abwendung einer Gefährdung der Straßenbenützer
erforderlich, auf Straßen- und Wegen im Verwaltungsbereich der Marktgemeinde
Lavamünd, eine Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge mit über 8 Tonnen
Gesamtgewicht zu verfügen.

Die
betroffenen Straßenzüge sind nur mit einer geringen Frostschutzschichte
ausgebaut, auch die Asphaltbeläge weisen nicht die entsprechende Stärke auf und
sind zum Teil bereits brüchig.
 

Die
Verkehrsbeschränkungen werden in Anwendung der Bestimmungen des § 44b der
Straßenverkehrsordnung 1960 i.d.g.F. auf folgenden Straßen- und Wegen im
Gemeindegebiet von Lavamünd verfügt und treten mit Anbringung der
Verkehrszeichen gem. § 52 Ziff. 9c StVO „Fahrverbot
für Fahrzeuge mit über 8 t Gesamtgewicht“
und der Zusatztafel „Verkehrsbeschränkung infolge Tauwetter“
in Kraft.

  •  Lamprechtsberger Straße (ab Käfer)                               
  •  Weißenberger Straße (ab Morold)   
  •  Lorenzenberger Straße (ab Strohmaier)     

 

Von der verfügten Gewichtsbeschränkung sind
ausgenommen:
 

  • Einsatzfahrzeuge (§ 26 der StVO 1960) und
    Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr (§ 27 StVO).
  • Fahrzeuge des Österreichischen Bundesheeres.
  • Einsatzfahrzeuge der
    Elektrizitätsgesellschaften und der Telegraphenbauämter, jedoch nur für Fahrten
    zur Behebung von Störungen des Versorgungsnetzes.
  • Fahrzeuge der Post- und Telekom Austria, jedoch
    nur für Fahrten zur Durchführung von Entstörungsdiensten am öffentlichen
    Versorgungsnetz.
  • Frischmilchtransporte der Molkereien.
  • Transporte zur Abholung von Frischeiern.
  • Fahrzeuge der Tierkörperentsorgungs GesmbH.

 

Diese Fahrten sind jedoch auf besonders
aufgeweichten Straßenzügen einzustellen oder zumindest soweit als möglich
einzuschränken bzw. mit verminderter Geschwindigkeit durchzuführen.
 

Die Lenker solcher Fahrzeuge sind verpflichtet,
durch vorsichtiges Fahren die Straße möglichst zu schonen und ausgefahrene
Spurrinnen zu meiden.
 

Die Bürgerinnen und Bürger werden darauf
hingewiesen, notwendige Fahrten wie zB. Öl- und Pellets Lieferungen,
Möbeltransporte udgl. vor Beginn der Straßensperre durchzuführen!