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Verbot des Feuerentzündens und Rauchverbot wegen besonderer Brandgefahr

Mit Verordnung der BH Wolfsberg ist aufgrund er der Trockenheit jegliches Feuerentzünden und das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich verboten. 

Es wird auch ersucht, beim Abbrennen der Osterfeuer besonders aufzupassen!

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