Informationen zur Schadensabwicklung infolge der Unwetter
Informationen zur Schadensabwicklung infolge der Unwetter
Durch norme Starkregenereignisse in den letzten Tagen sind sehr hohe Schäden an
öffentlicher Infrastruktur und Privateigentum in unserer Gemeinde entstanden.
Ein Schaden ist da, was nun?
Als Hilfestellung für Schäden an Privateigentum (Straßen, Gebäude, Infrastruktur),
welche nicht durch Versicherungen (bitte mit der persönlichen privaten
Versicherung abklären) gedeckt sind, ist die Beantragung von Hilfsmaßnahmen
durch das Kärntner Nothilfswerk möglich. Für die Antragstellung beim
Gemeindeamt sind folgende Richtlinien zu beachten bzw. konkrete Unterlagen
vorzulegen. Zur leichten Übersicht dürfen wir die Richtlinien und die
Merkblätter zur Information hier nachfolgend bereit stellen:
Die Richtlinien:
https://www.ktn.gv.at/…/Richtlinien%20KNHW_03-NHW-3-2…
Merkblatt für Antragstellung (Erwerbstätige, Vereine, Forst- und Landwirte, …)
https://www.ktn.gv.at/…/Merkblatt%20f%c3%bcr%20die…
Merkblatt für Interessentengemeinschaften:
https://www.ktn.gv.at/…/Merkblatt%20f%c3%bcr%20die…