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NEU: Soforthilfe für betroffene Bürgerinnen und Bürger (Gebäudeschäden)

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NEU: Soforthilfe für betroffene Bürgerinnen und Bürger (Gebäudeschäden)

Vom Land Kärnten wurde eine Soforthilfe für betroffene Bürgerinnen und Bürger, die von Schäden der aktuellen Katastrophe betroffen sind, eingeführt.
Wichtig: Diese Soforthilfe gilt nur für Schäden an GEBÄUDEN! Für eine Antragsstellung benötigen wir eine (Foto)dokumentation und den Antrag. Detail unten dem angeführten Link beim Land Kärnten!