Schäden an Privateigentum (Straßen, Gebäude, Infrastruktur)
Informationen zu Unterstützungen durch das Kärntner Nothilfswerk
Durch enorme Starkregenereignisse in den letzten Tagen sind sehr hohe Schäden an öffentlicher Infrastruktur und Privateigentum in unserer Gemeinde entstanden.
Ein Schaden ist da, was nun? Als Hilfestellung für Schäden an Privateigentum (Straßen, Gebäude, Infrastruktur), welche nicht durch Versicherungen (bitte mit der persönlichen privaten Versicherung abklären – Infos dazu: https://konsument.at/unwetterschaeden ) gedeckt sind, ist die Beantragung von Hilfsmaßnahmen durch das Kärntner Nothilfswerk möglich. Für die Antragstellung beim GEMEINDEAMT sind folgende Richtlinien zu beachten bzw. konkrete Unterlagen vorzulegen. Zur leichten Übersicht dürfen wir die Richtlinien und die Merkblätter zur Information hier nachfolgend bereit stellen:
Die Richtlinien:
Merkblatt für Antragstellung (Erwerbstätige, Vereine, Forst- und Landwirte, …)
Merkblatt für Interessentengemeinschaften: